Kennst du einen der genannten Begriffe?
Erstmal aber ein fettes Hallo in die Runde,
und jetzt mal “Butter bei die Fische“. Ganz ehrlich. Hast du einen der Begriffe “VerpackG“, “LUCID” oder “Omnibus-Richtlinie” schon mal gehört? Oder weißt du sogar was damit gemeint ist, bzw. was sich dahinter verbergen mag?
Falls ja, bist du uns eindeutig einen Schritt vorraus. Zumindest warst du es bis zum 26.05.2022.
Warnung: Der folgende Text ist nur Hintergrundinfo zum Shop. Einfach mal so als Erklärung warum z.B. schon länger kein Newsletter mehr kam, oder bereits vorhandene Produkte noch nicht im Shop zu finden sind. Wenn du es wissen willst und Zeit hast – bitte sehr.
🚩 Spoiler Alarm
Du willst den ganzen Text nicht lesen? Aber schon irgendwie wissen was hinter VerpackG LUCID und der Omnibus-Richtlinie steht? Was hat das mit dem Shop zu tun und welche Auswirkungen sind zu befürchten? Ein paar kurze Infos zu den Themen kannst du hier finden. Und wenn du alles wissen willst musst du halt doch weiter lesen.
VerpackG
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) -> Zusammen mit LUCID wird es uns noch einige Nerven kosten. Ob die zu erwartenden Kosten Auswirkungen auf die Produktpreise haben werden können wir nicht abschätzen *¹) - können wir nach ersten groben Schätzungen fast ausschließen.
*¹) Update 05.06.2022
LUCID
"Verpackungsregister LUCID" und "Zentrale Stelle Verpackungsregister" (ZSVR).
Stichtag: Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist.
Das betrifft auch uns und andere Onlinehändler. Es wird sich wohl einiges tun bei Amazon und eBay ...
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"Omnibus-Richtlinie"
Gib es zu, das wolltest du wissen, oder? Mit Bussen und Verkehr hat es allerdings nichts zu tun.
Am 28.05.2022 ist eine neue EU Richtlinie in Kraft getreten.
Streichpreise -> Mogelpackungen verhindern und Bewertungen mit Kennzeichnungspflicht!
Was sich geändert hat und wie wir es umgesetzt haben ...
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👉 Hinter den Kulissen eines Online Shops
Oder wenn wir das alles vorher gewußt hätten. Produkte einstellen, Newsletter versenden Waren bestellen. Sowas in der Art hatten wir uns als Beschäftigung neben dem Tagesgeschäft und der Kundenbetreuung vorgestellt. Der Zahn wurde uns sprichwörtlich schon früh gezogen. Ohne Betäubung und samt Wurzel und Nerven.
Angefangen mit Angelegenheiten in Sachen Finanzamt, über Probleme mit Paketdienstleistern und der Zustellung von Waren, bis hin zur Verzollung der eingeführten Güter. Da gab es schon ein paar Aufgaben zu lösen. Aber das kennt ihr ja bereits. Damit es nie langweilig wird, sitzen hier und dort, wahrscheinlich gut bezahlte, Damen und Herren in einer netten Runde zusammen und erarbeiten gemeinsam neue Aufgaben. Und da kommen die o.g. Begriffe wieder ins Spiel.
🚌 Die sogenannte "Omnibus-Richtlinie (EU)"
Machen wir es kurz. Über eine Änderung in der Widerrufserklärung, auf die ich jetzt nicht weiter eingehen möchte, sind wir zufällig auf einen Hinweis zu der neuen RICHTLINIE (EU) 2019/2161 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES gestoßen.
Im Netz taucht sie auch als sogenannte “Omnibus-Richtlinie (EU)” auf.
Stichtag für die Umsetzung war der: 28.05.2022
Sehr interresant, vor allem weil keine 48 Stunden Zeit mehr blieben diese umzusetzen. Von bekannten Abmahnanwälten die bereits in den Startlöchern stehen war die Rede. Und es wurde ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Umsetzung bis zum Stichtag gepocht.
❓ Was steht so drin in der Richtlinie
Die Omnibus-Richtlinie betrifft einige Punkte die den Verbraucher bei Online-Käufen besser und mehr schützen sollen. Das ist im Prinzip auch gut und nachvollziehbar. Zum Glück betreffen uns nur zwei Punkte direkt.
- Streichpreise – Also Angebotspreise die auf einen vorherigen Verkaufspreis verweisen. Dort wurde ja gerne etwas geschummelt indem der Preis kurzfristig um 40% erhöht wurde, nur um ihn dann um 50% zu senken und eine riesige Ersparnis zu suggerieren. Das ist nicht mehr zulässig. Wir haben es nie so gemacht, also ✔ Haken dran und vergessen. Mehr Infos zu dem Thema hier!
- Produktbewertungen – echt oder fake? Verifiziert oder nicht verifiziert? Geprüft, wenn ja wie? Auch hier hat die Richtlinie ihre absolute Berechtigung, aber in weniger als 48 Stunden alles umbauen? Eine zusätzliche Seite mit Erklärungen erstellen und alles was da mit dran hängt? War jedenfalls eine nette ungeplante Herausforderung bei der wertvolle Zeit draufgegangen ist die wir gerne anders genutzt hätten.
⭐ Es ist nicht alles Gold was glänzt
Wir finden Produktbewertungen sind ein gutes Werkzeug für Kunden sich über mögliche Vor- oder Nachteile von unbekannten Produkten zu informieren. Das allgemein genutzte Format sind die Sternebewertungen. Jeder kennt sie von diversen Online-Plattformen und Shops.
Die Omnibus-Richtlinie setzt an dem Problem an, dass du als Kunde im Prinzip nur vertrauen kannst, dass die Bewertungen auch der Wahrheit entsprechen und nicht ggf. gekauft wurden. Auch ist es nie wirklich klar, ob der Bewerter das Produkt überhaupt besitzt, geschweige denn in dem Shop gekauft hat. Und genau das soll mit der Umsetzung geschehen. Transparenz für dich als Kunden.
Im Klartext:
Wenn Produktbewertungen abgegeben werden können, dann muss der Betreiber diese eindeutig kennzeichen.
Für den Fall das theoretisch jeder eine Produktbewertung abgeben kann als “ungeprüfte Bewertung” oder “nicht verifizierter Kauf“. Oder aber als “geprüfte Bewertung” bzw. “verifizierter Kauf” – wenn der Shopbetreiber nur Bewertungen von Kunden zuläßt die auch das Produkt erworben haben. Damit nicht genug. Wenn der Betreiber die Bewertungen als “geprüft/verifiziert” kennzeichnet, dann muss er zudem belegen “wie” diese Prüfung erfolgt. Und weil so eine Erklärung nicht hinter jede Sternebewertung passt, sollte eine ausführliche Beschreibung des Prüfverfahrens als Link zur Verfügung stehen.
Problem Sammelbewertungen:
Hört sich alles vernünftig an, oder? Aber es gibt immer einen Haken. Erstens, soll diese Regel nicht nur für Bewertungen ab dem Stichtag der Einführung gelten, sondern auch auf bereits in der Vergangenheit abgegebene Bewertungen angewendet werden. Zweitens, sind in der Vergangenheit sowohl verifizierte als auch nicht verifizierte Bewertungen abgegeben worden, müssen alle Sammelbewertungen/Gesamtbewertungen die sich aus dem Durchschnitt der einzelenen Bewertungen ergeben als “nicht verifizierte Käufe” gekennzeichnet werden. Das siehst du jetzt z.B. in unserem Shop. Leider auch bei Produkten die nur von verifizierten Käufern getätigt wurden, und leider auch bei Produkten die erst jetzt ganz neu eingestellt werden, obwohl ab dem Stichtag bei uns nur noch verifizierte Käufer eine Bewertung abgeben können.
Beispiele:
Schau dir einfach den Shop an. Du solltest die Hinweise hoffentlich sofort sehen. Wenn nicht haben wir was falsch gemacht. Und die geforderte Extraseite mit Erklärungen kannst du hier ansehen!
Erledigt: ✔ Haken dran und weiter machen.
§§ - Aber da war doch noch was mit VerpackG und LUCID
Ich hätte es gerne vergessen, aber das Thema ist derzeit aktuell. Stichtag: 01.07.2022
Also gut, hinter der unscheinbaren Abkürzung “VerpackG” verbirgt sich das recht umfangreiche “Verpackungsgesetz“. Oder wie es der Staatsdiener wohl korrekt bezeichnen würde:
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG)
Und diese gut verständlich und spannend formulierte Lektüre, die ich jedem nur empfehlen kann, fängt gleich mit Sätzen wie diesen an:
Zitat:
"Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4363) geändert worden ist"
"Dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10), die zuletzt durch die Richtlinie 2015/720/EU (ABl. L 115 vom 6.5.2015, S. 11) geändert worden ist."
Zitat Ende
Falls du sowas total spannend findest habe ich gute Nachrichten für dich. Das Gesamtwerk steht jedem kostenlos zur Verfügung. Auf der Webseite vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz – www.gesetze-im-internet.de – kannst du es entweder selber suchen oder hier lesen und in verschiedenen Formaten runterladen. Für viele Menschen, und da zählen wir uns definitiv zu, stehen da verdammt viele Buchstaben die zwar Wörter ergeben, aber für den Unwissenden keinen Sinn. Der rote Faden fehlt einfach.
🟢 LUCID und ZSVR
“Verpackungsregister LUCID” und die “Zentrale Stelle Verpackungsregister” ZSVR sind nach meinem Verständnis untrennbar miteinander verbunden.
🎯 Für uns als schleudershop.de relevant
Wer Verpackungen mit Ware befüllt und in Deutschland in Verkehr bringt , muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID unter Angabe seiner Verpackungsart registrieren.
Diese Pflicht gilt ab dem 01.07.2022 für Hersteller/Erstinverkehrbringer von Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht, wie Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen.
👉 An einer Registrierung kommen wir also nicht vorbei. Denn wir befüllen Versandkartons mit Ware für Endkunden, und bringen zudem noch Waren als "Erstinverkehrbringer" in den Verkehr.
📌 Links zum Thema
- Mehr Infos zu ZSVR und LUCID auf der offiziellen Webseite www.verpackungsregister.org
- Herstellerregister – Hier kann jeder öffentlich prüfen wer registriert ist. Sehr transparent.
- Erklärvideos in Deutsch und English – Youtube Kanal von der ZSVR -> Hier ansehen!
- Ausländische Onlinehändler die Waren an private Endkunden in Deutschland exportieren/versenden sind ebenfalls verpflichtet Verpackungen, Versandverpackungen und Versandmaterial zu erfassen und sich an einem Recycling System zu beteiligen. Quelle: 🟢 Der Grüne Punkt
Speziell der letze Punkt dürfte, wenn es denn konsequent umgesetzt wird, große Änderungen für Ali, Wish und Co. bedeuten. Aber auch für bekannte aus der Zwillenwelt wie WASP, GZK, Snipersling und alle anderen Anbieter aus Nicht-EU Mitgliedsländern.
🍀 Zum Glück sind noch ein paar Tage Zeit
Es geht also weiter mit der Registrierung bei LUCID und den Berechnungen der von uns voraussichtlich benötigten Materialien in Kilogramm, getrennt nach Karton, Kunststoff usw.
Und wenn alles erledigt ist, werden wir wohl offizieller Teilnehmer an einem Dualen System sein.
🟢 Der Grüne Punkt - Systembeteiligung nach VerpackG
Es ist vollbracht. Wir sind offiziell beim Verpackungsregister gemeldet. Genauer gesagt wir sind bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID eingetragen und registriert. Dort kannst du über das Herstellerregister einsehen wer gemeldet ist, welche Markennamen gemeldet sind usw.
Unsere Registrierungsnummer: DE4013997525805
Um unseren Pflichten nach dem Verpackungsgesetz “VerpackG” an der Systembeteiligung gerecht zu werden, sind wir Kunde bei “DerGrünePunkt” geworden, und dürfen uns mit dem nachstehenden Logo schmücken. Der Text darunter stammt nicht aus unserer Feder. Er ist vorgegeben, und darf nicht geändert werden.
3 Antworten
Ja Wahnsinn, man hat ja sonst keine wichtigeren Probleme…! 🤬💩🤦🏼
Danke für den Beitrag!👌
Ein fettes Double Like.
Unglaublich mit was ihr euch alles rum schlagen müsst! Kann mir Vorstellen, dass es manchmal keinen Spaß mehr macht, weil Anderes auf der Strecke bleibt und man sich die Frage stellt “wofür das alles”!?
Und da sind wir dann auch noch wir! Kunden die mehr oder weniger aufdringlich sind, mit der fragerei; wann kommt, wo bleibt, könnt ihr usw.. Dabei kommt man sicher auch an Grenzen, die man nicht überschreiten will/kann.
Für mich erklärt sich jetzt so manches und wird zukünftig mit mehr Geduld und Verständnis honoriert!
Danke für Euere Arbeit und Hingabe👍